Hauptuntersuchung nach §29 StVZO
Die Hauptuntersuchung nach §29 StVZO (kurz HU) ist eine vom Gesetzgeber wiederkehrend vorgeschriebene Prüfung ihres Fahrzeugs. Ziel der Untersuchung ist die Sicherstellung der
Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit der am öffentlichen Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge. Die zahlreichen vorgeschriebenen Untersuchungspunkte decken u.a.
die Systeme Achsaufhängung, Bremse, Lenkung, Sichtverhältnisse und Karosserie ab. Sofern ein Fahrzeug mängelfrei oder lediglich mit wenigen geringen Mängeln behaftet ist, kann die begehrte neue
HU-Plakette zugeteilt werden. Werden erhebliche Mängel "EM" im Sinne des Mängelkataloges am Fahrzeug festgestellt, so darf innerhalb eines Monats eine (kostengünstige) Nachkontrolle auf den
ausgehändigten HU-Bericht durchgeführt werden. Für eine Zuteilung der Plakette müssen in diesem Fall jedoch sämtliche aufgeführten Mängel, also auch die geringen Mängel "GM", beseitigt worden
sein.
Teiluntersuchung Abgas (TUA)
Die früher eigenständige Abgas-Sonderuntersuchung (kurz ASU) ist mittlerweile ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Das bedeutet, dass eine Hauptuntersuchung ohne bestandene
Teiluntersuchung Abgas (kurz TUA) nun nicht mehr positiv abgeschlossen werden kann! In den letzten Jahren wurde der Abgasuntersuchung eine immer wichtigere Rolle beigemessen, nicht zuletzt
beeinflusst durch umweltpolitisch motivierte Diskussionen und diverse Abgas-Skandale verschiedener Fahrzeug-Hersteller. Die Anforderungen an die Abgasemissionen heutiger und zukünftiger Fahrzeuge
werden dadurch regelmäßig angehoben, was eine umfangreiche und stets aktuelle technische Ausrüstung erforderlich macht.
Die TUA dient jedoch nicht nur der Überwachung der Umweltverträglichkeit, sondern sie kann auch Aufschluss über den Zustand des Motors und damit dem Herzen Ihres Fahrzeugs geben. Manch teure Folge-Reparatur lässt sich durch eine regelmäßige Untersuchung der Verbrennungs-Abgase reduzieren oder im Besten Fall komplett vermeiden.