Oldtimereinstufung nach §23 StVZO
Ihr Schätzchen feiert in Kürze seinen 30. Geburtstag und Sie denken über eine H-Zulassung nach?
Besondere Fahrzeuge, welche als "kraftfahrtechnisches Kulturgut" eingestuft wurden, sind (nicht nur) vom Gesetzgeber gern gesehen und werden daher durch verschiedene Privilegien
und Vergünstigungen gefördert. Um davon profitieren zu können gilt es jedoch eine Hürde zu überwinden - die Untersuchung nach §23 StVZO.
Bewertungskriterien sind neben dem Alter u.a. hauptsächlich ein (sehr) guter Allgemeinzustand, die Originalität & Zeitgenössigkeit sowie die
technische Mangelfreiheit. (Im Gegensatz zur HU müssen sogar sog. geringe Mängel (GM) bereits vor der Untersuchung abgestellt sein)
Wir bieten nach Absprache auch eine kurze Vorabbesichtigung an, um eventuelle Probleme hinsichtlich einer positiven Begutachtung bereits im Vorfeld zu klären. Dadurch kann man die ggf. verbleibende Zeit bis zum 30. Jubiläum schon mal sinnvoll nutzen, um das "gute Stück perfekt in Schale zu werfen". Somit sollte dem begehrten H-Kennzeichen dann nichts mehr im Wege stehen.
Gerne beraten wir Sie bei Fragen zu Ihrem zukünftigen Oldtimer und würden uns freuen Ihrem Schätzchen auf dem Weg zum begehrten "H-Kennzeichen" behilflich
zu sein!