Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall und/oder sonstigen Schäden an Ihrem Fahrzeug, verursacht durch fremde Personen/Sachen, sind Sie als Geschädigter grundsätzlich berechtigt, ein eigenes Schadengutachten eines Sachverständigen Ihrer Wahl einzuholen, sowie die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung durch einen Anwalt vollständig für Sie übernehmen zu lassen. Die gesamten Kosten hierfür müssen von der eintrittspflichtigen Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden!
Eine Ausnahme stellen sog. Bagatellschäden (Schäden im Bereich unterhalb von ca. 1000€) dar. Hier kommt die Schadenminderungspflicht zum Tragen, d.h. sollte bei einem offensichtlichen Bagatellschaden ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, obwohl ein kostengünstigerer (und ungenauerer) Kostenvoranschlag ausreichen würde, so kann dies zur Folge haben, dass die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für die Gutachtenerstellung nicht oder nur teilweise tragen muss.
Für den Laien stellt sich die Schadenssituation aufgrund vieler auf Ihn einprasselnden Eindrücke zumeist unklar dar. Deswegen empfiehlt es sich nach einem unverschuldeten Unfall immer einen unabhängigen Sachverständigen bzw. Gutachter anzusprechen!
Aufgrund von Erfahrungswerten können wir für Sie schnell einschätzen, ob es sich um einen Bagatellschaden handeln könnte oder nicht und besprechen gerne die entsprechend möglichen Schritte mit Ihnen.
Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung verunsichern oder unter Druck setzen! Auch nicht, wenn die Versicherung bestrebt ist, Ihnen ein Schadengutachten auszureden oder gar ihren eigenen Gutachter schicken möchte!
Sie sollten unter keinen Umständen auf Ihr Anrecht verzichten, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu kontaktieren. Nur dieser wird Ihnen den tatsächlich entstandenen Schaden (inkl. eventueller Wertminderung) vollumfänglich und neutral beziffern, damit Sie nach dem Unfall nicht schlechter gestellt sind als zuvor.
Das Honorar für eine Gutachtenerstellung wird grundsätzlich am Aufwand der Bearbeitung bemessen. Die konkreten Kosten sind stets individuell und abhängig von Fahrzeug, Schadenhöhe & -komplexität sowie dem Umfang der zu ermittelnden Werte und können somit nicht pauschal im voraus fixiert werden.
Wir richten uns bei der Berechnung des Honorars für eine Gutachten-Erstellung nach der Entscheidung des OLG München (Endurteil v. 26.06.2016 - 10 U 579/15) i.V.m. der jeweils aktuellen Ausgabe der Honorarbefragung des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.). Das OLG München hat sich darin der Frage gewidmet, welche Honorar-Höhe von der Versicherung als angemessen anzuerkennen ist. Dadurch sind Sie bei uns auf der sicheren Seite!
In der Regel dauert die Erstellung eines Gutachtens 1-3 Werktage, bei hoher Auftragslage und/oder hohen bzw. komplizierten Schäden möglicherweise aber auch länger. Wir halten Sie hierzu jedoch immer auf dem Laufenden und setzen uns für eine schnellstmögliche Regulierung für Sie ein.