Fahrzeug-Bewertung zur Versicherungseinstufung

Versicherungen von Young- oder Oldtimern benötigen für die richtige Versicherungseinstufung und die Berechnung der Versicherungsprämien einen aussagekräftigen und verwertbaren Anhaltspunkt über den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs, um Ihnen im Fall der Fälle Ihren Schaden auch angemessen ersetzen zu können.

In der Regel wird daher seitens der Versicherungen ein vom Kunden in Auftrag gegebenes Gutachten bzw. eine Bewertung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen für das betreffende Fahrzeug benötigt.

 

Für Fahrzeuge bis zu einem Wert von etwa 50.000€ (manche Versicherungen auch 75.000€ oder mehr, nachfragen lohnt also!) braucht es aber kein aufwändiges und daher mitunter sehr teures "Voll-Gutachten". Für solche Fahrzeuge ist in der Regel eine kostengünstigere Kurz-Bewertung (auch Kurzgutachten genannt) ausreichend. Diese Bewertungsform orientiert sich hauptsächlich am optischen Erhaltungszustand und richtet sich nach einem System von Zustandsnoten.

 

Hierfür stehen die Zustandsnoten von 1 bis 5 jeweils sinngemäß:

  1. KEINE Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an Technik und Optik, komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug, wie neu (sehr selten!)
  2. Mängelfrei, aber mit LEICHTEN Gebrauchsspuren, entweder seltener, guter unrestaurierter Originalzustand oder fachgerecht restauriert, technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren
  3. Fahrzeuge ohne größere technische und optische Mängel, voll fahrbereit und verkehrssicher, keine Durchrostungen, keine sofortigen Arbeiten notwendig
  4. Nur eingeschränkt fahrbereit, sofortige Arbeiten zur erfolgreichen Abnahme gemäß § 29 StVZO notwendig, leichtere bis mittlere Durchrostungen, Fahrzeug in den einzelnen Baugruppen komplett, aber nicht zwingend unbeschädigt
  5. Fahrzeug im mangelhaften, nicht fahrbereiten Gesamtzustand, umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich, Fahrzeug nicht zwingend komplett

Nach vorheriger Absprache wird der benötigte Wert (Marktwert, Wiederbeschaffungswert oder Wiederherstellungswert) anhand der vom Sachverständigen festgelegten Zustands-Gesamtnote ermittelt und anschließend dokumentiert sowie mittels Foto-Dokumentation belegt. Nach Einreichen der Bewertung führt die Versicherung ihrerseits dann in der Regel noch eine interne Plausibilitäts-Prüfung durch.

 

Der Markt für Young- & Oldtimer unterliegt teilweise (großen) Schwankungen, weshalb das Kurz­gut­achten eine sinnvolle Investition ist, um etwa alle drei Jahre die Wertentwicklung Ihres Liebhaberstücks zu dokumentieren und so eine schleichende Unter- oder Überversicherung zu vermeiden.

 

Im Rahmen unserer Bewertung stützen wir uns jedoch nicht ausschließlich auf den optischen Erhaltungszustand! Für eine dem Fahrzeug angemessene Wertermittlung spielt natürlich auch der technische Zustand eine nicht unerhebliche Rolle. Nach einer kurzen Probefahrt wird jedes Fahrzeug noch auf der Hebebühne auch "von unten" in Augenschein genommen. Aus diesem Grund können wir Ihnen die Besichtigung nur an der Kfz-Prüfstelle in Ottobrunn oder in einer Kfz-Werkstatt (ihrer Wahl) anbieten.

 

Kosten für eine Fahrzeug-Bewertung

 

Die Kosten für die Besichtigung und Erstellung eines Kurz-Gutachtens belaufen sich an den KÜS-Prüfstellen auf 250€ zzgl. USt., bei Werkstattterminen werden anfallende Fahrtkosten zusätzlich berechnet. Für Exoten bzw. sehr seltene Fahrzeuge können aufwandbedingt u.U. höhere Kosten anfallen, hierüber würden Sie jedoch vor der Auftragsannahme informiert werden.

 

In der Regel dauert die Erstellung des Gutachtens 3 bis 5 Werktag(e), bei Exoten oder seltenen Fahrzeugen u.U. auch etwas länger.