Leistungen als freie & unabhängige Sachverständige

Sie hatten einen Unfall und fühlen sich hilflos? Wir sind für Sie da!

  • Kostenlose Beratung
  • Unfall-/Schadengutachten im Haftpflicht-Fall
  • Schadenaufnahme auch bei Ihnen zuhause möglich

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall und/oder sonstigen Schäden an Ihrem Fahrzeug, verursacht durch fremde Personen/Sachen, sind Sie als Geschädigter grundsätzlich berechtigt, ein eigenes Schadengutachten eines Sachverständigen Ihrer Wahl einzuholen. Die Kosten hierfür müssen von der eintrittspflichtigen Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden!

 

Eine Ausnahme stellen sogenannte Bagatellschäden (Schäden im Bereich unterhalb von ca. 1000€) dar. Hier kommt die Schadenminderungspflicht zum Tragen, d.h. sollte bei einem offensichtlichen Bagatellschaden ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, obwohl ein kostengünstigerer (und ungenauerer) Kostenvoranschlag ausreichen würde, so kann dies zur Folge haben, dass die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für die Gutachtenerstellung nicht oder nur teilweise tragen muss.

 

Für den Laien stellt sich die Schadenssituation aufgrund vieler auf Ihn einprasselnden Eindrücke zumeist unklar dar, deswegen empfiehlt es sich nach einem unverschuldeten Unfall immer einen unabhängigen Sachverständigen bzw. Gutachter anzusprechen! Dieser wird aufgrund von Erfahrungswerten relativ schnell einschätzen können, ob es sich um einen Bagatellschaden handeln könnte und wird die entsprechend möglichen Schritte mit Ihnen besprechen.

 

Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung verunsichern oder unter Druck setzen! Auch wenn die Versicherung bestrebt ist, Ihnen ein Schadengutachten auszureden oder gar einen eigenen Gutachter schicken möchte, sollten Sie unter keinen Umständen auf Ihr gutes Recht verzichten und einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl kontaktieren. Nur dieser kann Ihnen den tatsächlich entstandenen Schaden (inkl. eventueller Wertminderung) vollumfänglich und neutral beziffern, damit Sie nach dem Unfall nicht schlechter gestellt sind als zuvor.

 

Ein Verkehrsunfall stellt grundsätzlich für alle Beteiligten eine unnötige und zunächst einmal ärgerliche Situation dar. Natürlich kann man den Unfall nicht ungeschehen machen, aber wir helfen Ihnen gerne dabei, den Ärger möglichst schnell und unkompliziert wieder aus der Welt zu schaffen.

 

Was kostet eigentlich ein Gutachten?


Das Honorar für eine Gutachtenerstellung wird grundsätzlich am Aufwand der Bearbeitung bemessen. Die konkreten Kosten sind stets individuell und abhängig von Fahrzeug, Schadenhöhe & -komplexität sowie dem Umfang der zu ermittelnden Werte. 

Wir richten uns bei der Berechnung des Honorars für eine Gutachten-Erstellung nach der Entscheidung des OLG München (Endurteil v. 26.06.2016 - 10 U 579/15)  i.V.m. der jeweils aktuellen Ausgabe der Honorarbefragung des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.).

 

In der Regel dauert die Erstellung eines Gutachtens 1 bis 3 Werktag(e), bei hohen / komplizierten Schäden oder seltenen Fahrzeugen u.U. auch etwas länger.